Für den Fall der Fälle: Die Rechtsschutzversicherung

Die häufigsten Policen der Rechtsschutzversicherung bilden die Bereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr ab. Für Single und Familien gibt es auch für den Rechtsschutz unterschiedliche Lösungen und Prämien.

Die Rechtsschutzversicherung ist komplex, umfangreich und absolut individuell zu betrachten. Je nach Anbieter kannst Du einzelne Risiken und Bausteine absichern oder auch Komplettlösungen wählen. Die Inhalte der einzelnen Bereiche / Bausteine sind bei fast allen Anbietern gleich.

Beachte insbesondere die Höhe der Selbstbeteiligung (von 0,00 Euro bis zu 400,00 Euro) im Schadenfall.

Einige Versicherer bieten Kooperationsanwalts-Modelle an: Bei Wahl eines kooperierenden Anwalts sinkt die Selbstbeteiligung auf die Hälfte. Die häufigsten Modelle sind: Selbstbeteiligung 150,00 Euro / 300,00 Euro oder auch 200,00 Euro / 400,00 Euro.

Die Vielzahl an Bausteinen und die unterschiedlichen Arten der Selbstbeteiligung macht es Laien schwierig, die eigene Police in Bezug auf Preis / Leistung einzuschätzen.

 

Fallstricke bei der Rechtsschutzversicherung: Das solltest Du beachten

Familienrecht: Nur ganz wenige Versicherer leisten bei Familien- und Erbrecht-Angelegenheiten. Das gilt auch für Betreuung und Vorsorgevollmachten. In den meisten Policen fehlt dieser Schutz.

 

Wartezeiten: Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gelten Wartezeiten, falls Du vorher keine Versicherung hattest. Solltest Du nur von einem zu einem anderen Rechtsschutzversicherer wechseln, entfallen diese Wartezeiten. Für neue Vertragsabschlüsse gilt in den meisten Fällen eine Wartezeit von 3 Monaten.

 

Wann ist es zu spät für den Neuabschluss?

Du hast eine Streitigkeit, der eine Auseinandersetzung folgen wird und möchtest eine Rechtsschutzversicherung abschließen? In diesem Fall wird der Versicherer für diesen Rechtsschutzfall nicht leisten.

Die Versicherung zahlt nur, wenn der Zeitpunkt der Auseinandersetzung nach dem Versicherungsbeginn und nach der Wartezeit seinen Ursprung hatte.

 

Vermieter Rechtsschutz: Vermietete Wohnungen oder Häuser müssen gesondert versichert werden.

 

Ausschluss von Versicherungsleistungen. Wann leistet der Versicherer nicht?

Grundsätzlich tritt die Rechtsschutzversicherung nicht für begangene Straftaten ein. Straftaten können, laut Definition, nur vorsätzlich begangen werden. Ein Vorsatz ist in der Versicherungswelt jedoch nie versichert.

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Kosten:

Als Richtlinie gilt: Der Komplettschutz einer privaten Familien-Rechtschutz kostet im Durchschnitt 250,00 Euro pro Jahr.


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