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bAV

Wie wir alle feststellen können, sind die Auswirkungen der Corona Krise schon jetzt in vielen Branchen spürbar. Schließung der Geschäfte, Kurzarbeit oder gar der Verlust des Jobs, zwingt viele Arbeitnehmer zu finanziellen Einschränkungen, um die aktuellen Einkommenseinbußen kompensieren zu können. 

Die Versicherungsgesellschaften und wir Vermittler können dabei helfen, indem Beitragspausen und Stundungen problemlos gewährt werden. Im privaten Bereich ist das einfach mit einem Zweizeiler zu regeln und hat nie die Nachteile, die eine Vertragskündigung mit sich bringt.

 

Vorsicht bei Änderungen der bAV

 

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist das natürlich auch möglich, jedoch ist hier einiges zu beachten.

Diese Beitragsaussetzung muss hinreichend dokumentiert werden, da durch das Unternehmen eine Versorgungszusage ausgesprochen wurde, die nun, bei einer vorübergehenden Beitragsfreistellung, gemindert wird, auch wenn diese Minderung marginal erscheint.

Mache bitte nicht den Fehler und setze die Beiträge für Deine Mitarbeiter vorübergehend aus, ohne die Zustimmung und entsprechende Dokumentation einzuholen.

 

Kündigung einer bAV kann richtig teuer werden

 

Es passiert momentan auch relativ häufig, dass Arbeitnehmer ihre bAV nun kündigen möchten, um ein wenig finanziellen Spielraum zu bekommen. In diesem Fall sind die Nachteile extrem hoch. Der Rückkaufswert, den der Versicherer ausbezahlt, läuft dann durch die Abrechnung und es werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Das führt dann zum einen dazu, dass nur noch ein geringer Teil des Vertragswerts bei den Mitarbeitern netto ankommt und kann für Dich als Unternehmer zu Problemen führen, weil Deine Versorgungszusage unter Umständen trotzdem bestehen bleibt.

Wendet Euch in jedem Fall an einen Spezialisten, wenn Corona einen Eingriff in Eure bestehende bAV erfordert. 

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